Rechtsprechung
RG, 24.10.1919 - III 144/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Zum Begriff des rechtlichen Zusammenhangs in § 302 Abs. 1 ZPO. 2. Ist die Zweckmäßigkeit des Erlasses eines Vorbehaltsurteils nach § 302 ZPO. vom Berufungsgericht nachzuprüfen? 3. Zur Anwendung des § 302 ZPO. bei Geltendmachung von Gegenforderungen gegen eine geteilt in ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorbehaltsurteil nach § 302 ZPO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 97, 30
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Saarbrücken, 07.05.2015 - 4 U 47/13
Kommissionsvertrag: Beschränkung der außerordentlichen Kündigung auf einen …
Auch wenn die Voraussetzungen für den Erlass eines Vorbehaltsurteils erfüllt sind, ist das Gericht nicht verpflichtet, ein solches Urteil zu erlassen (vgl. RGZ 97, 30 (32); BGH, WM 1965, 827 (828); OLG Hamm, MDR 1975, 1029;… MünchKomm(ZPO)-Musielak, aaO., § 302 ZPO, Rdn. 7). - BGH, 13.03.1953 - V ZR 77/51
Rechtsmittel
Voraussetzungen eines Vorbehaltsurteils nach § 302 ZPO sind (RGZ 97, 30; 144, 116):.Aus diesen Erwägungen hat das Reichsgericht in besonderen Fällen sogar einen natürlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang wie die Ehe der Beteiligten und die damit verbundene gemeinsame Wirtschaftsführung für ausreichend gehalten, um ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB zu rechtfertigen (SeuffArch Bd. 97, Nr. 73 S 188), während es, wenn solche Voraussetzungen nicht gegeben waren, daran festgehalten hat, daß die beiderseitigen Ansprüche aus demselben Tatbestand abgeleitet seien oder die verschiedenen anspruchbegründenden Tatbestände zueinander in einem Bedingungsverhältnis stehen müssen (RGZ 97, 30; LZ 1927, 393).
- BGH, 15.11.1960 - I ZR 58/57
Notwendigkeit eines bezugnehmenden Warenvergleichs - Zulässigkeit des Teilurteils …
Das zur Nachprüfung eines Teilurteils berufene Gericht kann lediglich über die Zulässigkeit, nicht jedoch über die Angemessenheit des Erlasses entscheiden (RGZ 97, 30, 32; RG SeuffArch 54 Nr. 115).
- OLG Karlsruhe, 29.07.1986 - 17 U 30/86
Voraussetzungen für den Erlaß eines Vorbehaltsurteils; Weite Auslegung des …
Der Anspruch der Klägerin auf Zahlung von Miete und Nutzungsentschädigung und der behauptete Gegenanspruch der Beklagten wegen angeblicher Beschädigung ihres Eigentums in den gemieteten Räumen stehen in rechtlichem Zusammenhang, der hier weit zu fassen ist (RG 24.10.1919, RGZ 97/30, 31; BGH 13.03.1953, LM Nr. 1 zu ZPO § 302, unter II; 22.10.1957, NJW 1958/18, 19); denn sie entstammen ein und dem selben Rechtsverhältnis, dem zwischen den Parteien bestehenden Mietvertrag. - BGH, 17.05.1965 - VII ZR 108/63
Gesamtschuldverhältnis bezüglich der Erstellung eines Bauwerks - Bauunternehmer …
Es fehlt aber insoweit an einer Entscheidung, die mit einem Rechtsmittel angefochten werden konnte (RGZ 97, 30, 32). - BGH, 02.07.1953 - III ZR 337/51
Rechtsmittel
Da nicht ausgeschlossen ist, dass die Höhe eines Schadensersatzanspruchs wegen einer unerlaubten Handlung eine andere sein kann als die eines Entschädigungsanspruchs wegen einer Inanspruchnahme, liegt in der Abweisung des einen Klagegrundes eine Beschwer des Klägers, die sein Rechtsmittel zulässig macht (vgl. RGZ 97, 30 mit weiteren Nachweisen).